Die Akupunktur ist ein Verfahren der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Dabei werden feine Nadeln an bestimmten Punkten des Körpers gesetzt. Nach der Vorstellung der TCM soll so der Fluss der Lebensenergie über sogenannte Meridiane beeinflusst werden; diese Energiebahnen sind wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Auch Paare mit unerfülltem Kinderwunsch interessieren sich zunehmend für Akupunktur – häufig begleitend zu einer Kinderwunschbehandlung.
Wie Akupunktur bei Kinderwunsch eingesetzt wird
Akupunktur wird in diesem Zusammenhang meist ergänzend angeboten, etwa zur Entspannung während einer reproduktionsmedizinischen Behandlung oder rund um den Embryotransfer bei einer künstlichen Befruchtung (IVF). Einzelne Frauen berichten von positiven Erfahrungen. Solche Erfahrungsberichte sind jedoch kein Nachweis einer Wirkung, da eine Schwangerschaft von vielen Faktoren abhängt.
Was die Studienlage sagt
Systematische Übersichtsarbeiten, unter anderem der Cochrane Collaboration, haben untersucht, ob Akupunktur die Chancen auf eine Lebendgeburt bei einer IVF-Behandlung erhöht. Nach aktuellem Kenntnisstand zeigen die Studien insgesamt keinen klaren Nutzen. Einzelne Untersuchungen berichten von positiven Ergebnissen, andere nicht; die Qualität der Studien ist unterschiedlich. Ob Akupunktur das Wohlbefinden und den Umgang mit Stress während der Behandlung unterstützen kann, ist ebenfalls nicht eindeutig geklärt.
Worauf Paare achten sollten
Akupunktur ist kein Ersatz für eine reproduktionsmedizinische Abklärung und Behandlung. Wer sie ergänzend nutzen möchte, sollte dies mit dem behandelnden Kinderwunschzentrum absprechen und auf qualifizierte Behandlerinnen und Behandler achten, zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte mit Zusatzqualifikation Akupunktur oder Praxen mit TCM-Schwerpunkt wie die Praxisgemeinschaft Hummelsberger in München. Akupunktur gilt bei fachgerechter Anwendung als risikoarm; möglich sind unter anderem kleine Blutergüsse oder Schmerzen an den Einstichstellen. Die Kosten werden bei Kinderwunsch in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
